Amtliche Meldung

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2025

  Informationen des 1. Bürgermeisters

Kandidatur Kommunalwahl 2026

  1. Bürgermeister Karl Gerhard informiert, dass er bei der Kommunalwahl 2026, nach dann 18-jähriger Amtszeit, nicht mehr für das Amt als 1. Bürgermeister der Gemeinde Retzstadt kandidiert.

Telekom – Glasfaserausbau 2025

Die Telekom möchte eine Vermarktungsoffensive zum 03.02.2025 starten.

Hierzu wird am 11.03.2025 auch eine Informationsversammlung im Pfarrheim stattfinden.

Strom-Versorgungsnetz – 20 KV Leitung kommt in den Boden

Der Vorsitzende informiert, dass die vorhandene Oberleitung vom Hönig zum Kirchberg durch die Firma Bayernwerk und der FBG zurückgebaut wird. Die Stromleitung wird von der Schulstraße hoch zum Kirchberg bis zum Stromhäuschen am Friedhof in den Boden verlegt. Er zeigt den Plan des geplanten Leitungsverlaufes mit der Errichtung zweier Trafostationen beim Buswartehäuschen nähe Kindergarten sowie beim Parkplatz nähe Friedhof auf. Die vier vorhandenen großen Betonmasten werden dann ebenso abgebaut. Die Versorgungssicherheit für den Ort wird dadurch verbessert.

  Bauhofkooperation der ILE Allianz Main-Wein-Garten;

Satzung des geplanten Zweckverbandes;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Gemeinderat befasst sich bereits seit einiger Zeit mit der Thematik einer interkommunalen Bauhofkooperation. Hierzu wurde ein Bauhofgutachten von der ILE-Allianz beauftragt und bereits vorgestellt, die Vor- und Nachteile ausführlich erörtert und es wurde ein Musterbauhof in Hohenroth vom Gemeinderat besichtigt. Nach der längeren Beratungs- und Informationsphase

wurde die Thematik im Oktober 2023 im Gemeinderat kontrovers diskutiert.

Für einige Ratsmitglieder überwiegen die Synergieeffekte einer Kooperation. Andere Mitglieder des Rates befürchten einen Rückgang des Personalzugriffes unserer Bauhofmitarbeiter und Eigenständigkeit des ortsansässigen Bauhofs bei einer interkommunalen Bauhofkooperation.

Der Vorsitzende wies auf die immer höher werdenden Anforderungen im Bereich der Verwaltungsarbeit, besonders der Haftungsfragen und allgemeinen Bürokratie, hin. Dies würde in einer Bauhofkooperation zentral für alle geregelt und es besteht eine größere Möglichkeit Bauhofmitarbeiter speziell für die jeweiligen Fachbereiche hinzuziehen. Deshalb schlug er vor, den Empfehlungen der ILE-Folge zu leisten und einer Bauhofkooperation beizutreten.

Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, sich am Prozess der Gründung einer interkommunalen Bauhofkooperation (Zweckverband oder Kommunalunternehmen) der ILE Main-Wein-Garten weiter zu beteiligen, auch dann, wenn sich nicht alle sieben an der Erstellung des Bauhofkooperationskonzepts beteiligten Kommunen für eine Weiterführung des Vorhabens aussprechen sollten.

Inzwischen wurde in einem weiteren ausführlichen Prozess, in dessen Verlauf mehrere Kommunen das Projekt verlassen haben, eine Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes ausgearbeitet und mit dem Landratsamt Main-Spessart abschließend abgestimmt.

Von den acht Kommunen der ILE sind zum heutigen Zeitpunkt noch die Kommunen Retzstadt, Thüngersheim und Zellingen an dem Projekt interessiert.

Nach wie vor sind die o. g. Vorteile einer Bauhofkooperation gegeben und eine größere Anzahl an Bauhofmitarbeitern in einem Pool könnte besser fachspezifische Arbeiten tätigen.

Es müssen aber auch die Nachteile nochmals in den Fokus gerichtet werden. Bei jetzt nur noch drei beteiligten Kommunen müssen die zusätzlichen Gemeinkosten zum Betrieb eines neuen Zweckverbandes mit allen Verwaltungs- und Verrechnungstätigkeiten durch eine viel kleinere Einwohnerzahl geteilt werden. Auch ist der neu einzustellende gemeinsame Bauhofleiter jetzt nur noch für einen wesentlich kleineren Mitarbeiterpool als ursprünglich geplant zuständig. Somit steigen diese fixen Kosten umgerechnet auf den einzelnen Einwohner, erheblich an.

Letztlich zeigen die Erfahrungen der letzten Monate aus den Prüfungsbeanstandungen des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes sowie der Kommunalaufsicht, dass die Verwaltung eines weiteren „Unternehmens“ doch erhebliche Aufgaben zusätzlich erfordert. Leider nehmen die bürokratischen Vorgaben entgegen allen Erwartungen weiter zu, was auch durch die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes bestätigt wurde.

Es ist aus den oben genannten Gründen hier eine gewissenhafte Abwägungsentscheidung zu treffen.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende weist daraufhin, wenn es heute zu einer Zustimmung der Gründung kommt, wird angestrebt mit der Bauhofkooperation zum 01.01.2027 zu beginnen. Sofern der oben genannte Beschluss heute abgelehnt wird, ist der Beitritt in eine Bauhofkooperation für die Gemeinde Retzstadt beendet.

Ein Gemeinderatsmitglied fragt nach, warum die anderen Mitgliedsgemeinden aus der Kooperation ausgestiegen sind. Der Vorsitzende teilt mit, dass die einzelnen Gemeinden hauptsächlich ihre Eigenständig bewahren möchten.

Aus dem Rat kommen die Fragen bezüglich Gebäudenutzung, Mitarbeiteranzahl und Alternativen der Zusammenarbeit der einzelnen Bauhöfe ohne Bauhofkooperation.

Hierzu erteilt der Vorsitzende dem 1. Bürgermeister aus Zellingen Herrn Stefan Wohlfart das Wort.

Herr Wohlfart teilt mit, dass aktuell 11 Bauhofmitarbeiter im Markt Zellingen und 3 Bauhofmitarbeiter in Thüngersheim beschäftigt sind. Aktuell müssen teilweise Kompetenzen bei anfallenden Turnus-Arbeiten (z. B. Baumkataster) der Gemeinden eingekauft werden. Es gibt allerdings auch schon Kooperationen der VG-Gemeinden (z.B. 1. Hilfe-Kurse, Sicherheitsbelehrungen). Diese durchgeführten Leistungen werden dann hausintern auf die einzelnen Gemeindekostenstellen verrechnet.

Er merkt an, dass man bei einer Kooperation die Mitarbeiter ggf. nach ihrer Qualifikation auswählen und entlohnen könnte (z. B. eigener Wassermeister; Tiefbau; Heizungsbauer). Damit dies aber möglich ist, müssten diese Personen mindestens 50% ihrer Arbeitszeit im jeweiligen Tätigkeitsfeld tätig sein, dies ist nur bei einer Kooperation mit mehreren Bauhöfen möglich. Die Fachkräfte könnten dann für die jeweiligen fachspezifischen Arbeiten in den Gemeinden eingesetzt werden.

Im Rat wird die Thematik kontrovers diskutiert. Die Mehrheit steht einer Bauhofkooperation aufgrund der finanziellen Belastung und der erhöhten Bürokratie kritisch gegenüber. Andere sehen eine Bauhofkooperation, aufgrund der Aufteilung von Fachkompetenzen, positiv.

Erster Bürgermeister Karl Gerhard merkt an, dass die ursprünglichen geplanten Formulierungen mehrerer Paragrafen der Satzung des geplanten Zweckverbandes von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main Spessart nicht mitgetragen wurden. Dies ist für ihn letztlich der ausschlaggebende Grund, sich gegen einen Beitritt in einen neuen Zweckverband auszusprechen.

Nach ausführlicher Beratung ergeht folgender

Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Retzstadt stimmt der vorgelegten Satzung zur Gründung des Zweckverbandes „Bauhofgemeinschaft Retzstadt – Thüngersheim – Zellingen (BauhofGe) zu und

beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung dieser Satzung.

Abstimmungsergebnis:                 3 : 9

Somit ist der Antrag abgelehnt.

  Gemeindlicher Friedhof; Erstellung eines Konzeptes zur weiteren Entwicklung;

Beratung und Beschlussfassung

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Gemeinderat bei einer Bauausschusssitzung mit der Gestaltung des Friedhofs beschäftigt hat. Bei einer Ortsbegehung wurde die Notwendigkeit einer Erweiterung für Urnenstelen und eine Umgestaltung (Grüngestaltung, Pflanzen von Bäumen etc.)  durch die vermehrt freien Gräber, festgestellt.

Die Firma HSP, Mellrichstadt hat die Vermessung des Friedhofes durchgeführt und in Abstimmung mit der Verwaltung die Friedhofsbelegung in einen Plan dargestellt, diesen zeigt der Vorsitzende den Anwesenden.

Die Firma HSP, Mellrichstadt hat ein Angebot über eine Erstellung eines Friedhofkonzeptes in Höhe von 8.687,00 € abgegeben.

Der Vorsitzende spricht sich für eine Erstellung dieses Friedhofkonzeptes aus, damit die Möglichkeit besteht vor Ort unseren Friedhof attraktiv für die Zukunft aufzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich hier neue Möglichkeiten. Damit kann auch eine zunehmende „Abwanderung“ in externe Waldfriedhöfe vermieden werden.

Aus dem Rat kommt die Frage auf, ob eine Förderung des Projektes möglich ist. Dies soll seitens der Verwaltung zeitnah geprüft werden.

Des Weiteren wird angemerkt, dass auch bei den Leitlinien der Gemeinde der Wunsch nach einem Friedhofskonzept aufkam.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:
Die Gemeinde Retzstadt beauftragt die Firma HSP-Hoffmann.Seifert.Partner, Mellrichstadt mit einer Erstellung eines Friedhofkonzeptes zum genannten Angebotspreis von 8.687,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis:                 11 : 1

  Regionalbudget 2025 – Vorhaben;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf dem Freizeitgelände auf den Flurnummern 3843, 3844 und 3844/2 (Langenbergshöhe, „Höh“) soll eine Aufwertung mit Spielgeräten erfolgen. Durch das Gemeinderatsmitglied Michael Eisenbacher wurden mögliche Geräte eruiert und für die Antragstellung im Rahmen das Regionalbudgets aufbereitet.

Der Kostenfaktor liegt bei 14.506,00 €

Bereits im vergangenen Jahr wurde für den Spielplatz an der Thüngersheimer Straße die Installation eines Bodentrampolins angesprochen, jedoch vertagt. Dieses soll im Jahr 2025 umgesetzt werden. Durch den 1. Bürgermeister Karl Gerhard wurden für das Trampolin und ein zugehöriges Sonnensegel Angebote eingeholt.

Von den Kosten könnten bis zu 80 % (max. 7.500 €) über die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten im Rahmen des Regionalbudgets 2025 gefördert werden, soweit hier eine Zustimmung durch die Förderstelle erfolgt. Die Anträge sind bis zum 31.01.2025 zu stellen.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende stellt beide Anträge und die möglichen Geräte vor.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass das Bodentrampolin für die Altersklassen 3-14 Jahren geeignet ist und auf der unteren Spielplatzebene in der Nähe der Sitzbank angebracht werden soll.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde werden die beiden Projekte Aufwertung Freizeitanlage Langenberg und Bodentrampolin Spielplatz Thüngersheimer Straße für die Förderung im Regionalbudget eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis:                 12 : 0

 

Viele Grüße aus dem Rathaus

Euer Bürgermeister

Karl Gerhard

 

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.